In Deutschland lebten 2020 gut 46% der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden. Ein Großteil davon ist dabei Mitglied einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft, auf die das 1951 eingeführte und zuletzt 2020 umfassend geänderte Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – WEG Anwendung findet.
Das Wohnungseigentumsrecht gehört nicht nur zu meiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ich widme mich diesem Rechtsgebiet auch als Mitherausgeber eines WEG-Fachbuchs und Fachreferent in der WEG-Verwalter-Fortbildung.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu einzelnen wohnungseigentumsrechtlichen Themen: