Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann man einem Rechtsstreit wenigstens hinsichtlich der Kosten wesentlich beruhigter entgegensehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall auch eine Kostendeckungszusage erteilt.
Bitte beachten Sie: Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese die Kostendeckung zugesagt hat, bleiben Sie zur Erstattung der Ihnen durch meine Inanspruchnahme entstehenden, berechtigten Kosten verpflichtet. Ob und in welchem Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages ab, mit dem das zwischen Mandanten und Anwalt bestehende Mandatsverhältnis nichts zu tun hat. Insbesondere hat der Umfang der Leistungen der Rechtsschutzversicherung keinen Einfluss auf die anwaltliche Gebührenabrechnung
Die Erteilung einer Kostendeckungszusage durch die Versicherung hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:
Seit wann besteht die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten bei Vorvertraglichkeit des Falles, d.h., wenn die Ursachen des Falles aus der Zeit vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages stammen. Kündigen Sie z.B. ein Mietverhältnis und schließen dann erst eine Rechtsschutzversicherung ab, weil Sie Streitigkeiten wegen der Rückgabe der Wohnung befürchten, wird die Rechtsschutzversicherung hierfür regelmäßig keine Kostendeckung erteilen.
Sieht der Versicherungsvertrag eine Wartefrist vor?
In vielen Versicherungsverträgen finden sich Vereinbarungen, wonach eine Kostenübernahme grundsätzlich erst für Versicherungsfälle in Betracht kommt, die nach Ablauf einer mitunter mehrmonatigen Wartefrist ab Vertragsabschluss eingetreten sind. Tritt der Versicherungsfall vor Ablauf dieser sog. Karenzzeit ein, scheidet eine Kostenübernahme in der Regel aus.
Sind die Versicherungsbeiträge bezahlt?
Bei Beitragsrückständen kann der Versicherungsschutz entfallen, auch wenn ansonsten alle Voraussetzungen für eine Kostendeckungszusage vorliegen würden.
Ist der Fall vom Versicherungsschutz umfasst?
Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Kostendeckung ist, dass der Fall zu einem Rechtsgebiet gehört, das auch vom Versicherungsschutz umfasst wird. Regelmäßig besteht kein Rechtsschutz bei z.B.
Maßgeblich sind die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag und der auf ihn anzuwendenden ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen). Gegebenenfalls sollten Sie sich vor meiner Beauftragung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen.
Auch wenn keine Vorvertraglichkeit vorliegt und das Rechtsgebiet vom Versicherungsschutz umfasst wird, bedeutet dies nicht, dass die Versicherung automatisch eine Kostendeckungszusage erteilt. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, entscheidet sie nach einer Prüfung des konkreten Falls.