Mit Anwälten ist es wie mit Ärzten: Es kommt nicht nur auf das richtige Fachgebiet an. Ebenso wichtig für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind Sympathie und Vertrauen. Dies gilt für beide Seiten.
Sie können sowohl telefonisch als auch über Email mit meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Auch wenn meine Mitarbeiter und ich uns bemühen, Ihnen schnellstmöglich einen Termin zu geben, bitte ich um Verständnis dafür, dass die Verfügbarkeit eines freien Termins nicht zuletzt vom aktuellen Arbeitsanfall in der Kanzlei, bereits festgelegten Terminen in anderen Sachen und schließlich von der Urlaubsplanung in der Kanzlei abhängig ist. Aus diesem Grund gilt bei uns übrigens auch der Grundsatz „Kein Termin ohne vorherige Vereinbarung!“
Bitte geben Sie bereits der der ersten Kontaktaufnahme möglichst genau und vollständig an, worum es in Ihrer Angelegenheit geht. So lässt sich nicht nur schnell abklären, ob ich Ihnen im Hinblick auf das betroffene Rechtsgebiet überhaupt weiterhelfen kann, sondern auch, ob in Ihrem Fall womöglich ein besonders rasches Handeln erforderlich ist und ob ich Ihnen so schnell noch einen Termin geben können oder Sie doch weiterverweisen muss.
Ein Wort noch zur telefonischen Kontaktaufnahme: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus verschie- denen Gründen keine Telefonberatung außerhalb bereits bestehender Mandate durchführe.
Bringen Sie bitte zu ihrem Termin sämtliche, für den Fall relevanten Unterlagen mit. Dies betrifft insbesondere Verträge, zum Fall gehörige Schriftwechsel mit der Gegenseite oder Dritten. Falls Ihnen bereits eine Klage oder ein Mahnbescheid zugestellt wurde, bringen Sie diese einschließlich der beigefügten Unterlagen und dem zugehörigen Kuvert mit.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, sollten Sie den Versicherungsschein mitbringen, um eine zügige Kostendeckungsanfrage zu erleichtern. Selbstverständlich können Sie sich bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und selbst abklären, ob für Ihren Fall Kostendeckung gewährt wird. Auch wenn Rechtsschutzversicherungen immer häufiger selbst Anwälte empfehlen, müssen Sie sich hierauf nicht einlassen. Sofern aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse Beratungshilfe in Betracht kommt, sollten Sie bereits vor dem ersten Termin bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für ihren Fall beantragen.
Gerade wenn es nicht nur um eine einzige Frage geht, kann es sinnvoll sein, dass Sie sich selbst eine Liste mit Stichpunkten machen, zu denen Sie eine rechtliche Auskunft von mir wünschen. So stellen Sie sicher, dass auch wirklich alle Ihre Fragen beantwortet werden und nicht ein Ihnen wichtiger Punkt im Eifer des Gefechts übersehen wird.
Bei Ihrem ersten Termin in meiner Kanzlei wird Ihnen ein sog. „Mandantenstammblatt“ zum Ausfüllen ausge-händigt. Darin werden Sie um Mitteilung verschiedener persönlicher Daten wie z.B. Name, Adresse, Telefon-nummer, Email-Adresse, Geburtstag und –ort gebeten, die u.a. für die ordnungsgemäße Anlage einer Fallakte erforderlich sind. Diese Informationen werden selbstverständlich auch dann vertraulich behandelt, wenn ein Mandatsverhältnis nicht zustande kommt; in diesem Fall findet auch keine Erfassung und Speicherung der Da- ten in der Kanzlei-EDV statt. Mit dem Ausfüllen des Mandantenstammblatts gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein, insbesondere kommt dadurch noch kein Mandatsverhältnis zustande. Weitere Informationen können Sie meiner Datenschutzerklärung entnehmen.
Das anschließende Erstgespräch dient zunächst der Klärung allgemeiner Fragen im Vorfeld der Mandatserteil- ung wie z.B. ob Ihr Fall überhaupt in eines der von mir bearbeiteten Fachgebiete fällt und einer ersten Ein- schätzung der zu erwartenden Kosten. Dieses Erstgespräch ist kostenfrei. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine rechtliche Beratung über die Sache selbst, d.h. auch die Abschätzung der Erfolgsaussichten erst nach meiner Mandatierung und damit auch nicht kostenlos erfolgen kann.
Auch der Anwalt darf individuelle Rechtsberatung nur im Rahmen eines ihm erteilten Mandats erbringen, Die Mandatierung setzt den Abschluss eines Mandatsvertrags voraus. Dieser Vertrag kommt erst durch die Eini- gung der Vertragsparteien über die Höhe der Vergütung bzw. die Grundlagen der Vergütungsberechnung und die Erklärung des Rechtsanwalts, das auf der vereinbarten Vergütungsgrundlage angebotene Mandat zu über- nehmen, zustande.
Grundsätzlich schließe ich solche Verträge schriftlich ab. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Anwalts als auch des Mandanten. Bestandteil des Vertrages sind meine „Allgemeinen Mandatsbeding-ungen“
Hinweis: Soweit Sie den Mandatsvertrag als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB abschließen und der Vertragsabschluss ausschließlich unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Post, Email, Webakte, etc.) zustande kommt, steht Ihnen ab Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über das Sie sich hier näher infomieren können:
Die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht ist jedenfalls dann zwingend erforderlich, wenn ich in Ihrem Namen mit Dritten, vor allem mit der gegnerischen Partei, deren Anwalt, Gerichten oder Behörden in Kontakt treten soll. Zum Nachweis meiner Bevollmächtigung muss hier grundsätzlich die Vollmachtsur- kunde im Original vorgelegt werden. Andernfalls kann z.B. der Gegner eine von mir in Ihrem Namen abge- gebene einseitige Willenserklärung wie etwa eine Kündigung unter Hinweis auf die fehlende Vollmacht un- verzüglich zurückweisen.