Viele Ehegatten haben nach der Trennung den Wunsch, eine friedliche Lösung zu finden. Sie befürchten, dass die beiderseitige anwaltliche Beratung oder Vertretung einen Konflikt erzeugt oder aufputscht. Eine Lösung sehen sie im gemeinsamen Anwaltsbesuch.
Dem liegen jedoch Missverständnisse zugrunde. Viele Mandanten denken, der Anwalt könnte nach Abwägung der beiderseitigen Argumente den einzig richtigen Rechtsrat geben. Wenn er das täte, wäre er aber nicht Anwalt, sondern Entscheider, also Schiedsrichter.
Das widerspricht dem Berufsbild des Anwalts. Anwälte sind Parteivertreter. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mandanten so zu beraten, dass er das für sich wirtschaftlich günstigste Ergebnis erzielen könnte.
Ob der Mandant dieses dann durchsetzen möchte oder ob er Argumente seines Gegners vorwegnimmt, berücksichtigt und ihm entgegenkommt, entscheidet der Mandant, nicht der Anwalt.
Weil das so ist, ist eine gemeinsame Beratung von Ehegatten in einer Interessenkollision nicht nur unbrauchbar, sondern aus gutem Grund verboten. Ein Anwalt, der das nicht genau nimmt, macht sich des Parteiverrats strafbar und riskiert seine Zulassung.
Bitte erscheinen Sie also zur Erstberatung bei mir nicht unabgesprochen zu zweit. Nach der Erstberatung können wir gern den anderen Partner einbeziehen und ein Gespräch führen. Es muss dem anderen aber klar sein, wessen Interessen ich vertrete. Ist der andere Partner anwaltlich vertreten, muss und werde ich aus standesrechtlichen Gründen ausschließlich mit dessen Anwalt/Anwältin korrespondieren.
Das Eingehen einer Ehe und das Gründen einer eigenen Familie sind für viele Menschen zentrale Ereignisse in ihrem Leben. Leider gehört hierzu nicht selten auch das Scheitern einer solchen Verbindung. Und auch ohne Ehe gilt: Sobald Kinder ins Spiel kommen, entstehen für die Eltern Pflichten, aber auch Rechte. Die dabei auftretenden juristischen Fragen erfordern fachkundige Antworten. Mein Tätigkeitsbereich: Familienrecht
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