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Thomas Emmert
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Rechtsanwalt Thomas Emmert Kanzlei für Immobilien- und Familienrecht
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Kündigung des Mietvertrags

Soll ein Mietvertrag gekündigt oder eine Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, sind je nachdem, ob es sich um ein Wohnraummietverhältnis oder ein Gewerberaumietverhältnis handelt,  unterschiedliche Punkte zu beachten. Ganz grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:

 

  • Kann das Mietverhältnis überhaupt gekündigt werden?
  • Sind Formvorschriften zu beachten?
  • Wer muss die Kündigung  aussprechen?
  • An wen richtet sie sich?
  • Muss die Kündigung begründet werden?
  • Kann eine Kündigung unwirksam werden?

 

Weitergehende Informationen zu diesen Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

 

Kündigung eines Wohnraummietvertrags

 

Kündigung eines Gewerberaummietvertrags

 
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