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Rechtsanwalt

Thomas Emmert
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Rechtsanwalt Thomas Emmert Kanzlei für Immobilien- und Familienrecht
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Betriebskosten

Mandatsübernahme und Honorarvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Betriebskostenmandate, insbesondere die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen in der Regel nur gegen Vereinbarung eines regelmäßig über den gesetzlichen RVG-Gebühren liegenden Honorars in Gestaltung einer Stundenhonorarvereinbarung übernehmen kann.  

 

Angesichts des meist vergleichsweise geringen Streitwerts steht der mit dem Mandat verbundene Arbeitsaufwand, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Betriebskostenabrechnungsunterlagen vor Ort oder deren Überprüfung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den sich am Streitwert orientierenden RVG-Gebühren. Die durch die Honorarvereinbarung anfallenden Mehrkosten werden grundsätzlich auch von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen und müssen im Streitfall auch vom Gegner nicht erstattet werden. Eine kostengünstige Alternative kann hier die Mitgliedschaft in einem DMB-Mieterverein darstellen, der seinen Mitgliedern eine kostenlose und kompetente außergerichtliche Rechtsberatung gerade auch im Zusammenhang mit Betriebs-kostenabrechnungen anbietet. Den für Sie zuständigen örtlichen Mieterverein können Sie über die Homepage des Deutschen Mieterbundes ausfindig machen.

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