Ich freue mich, dass Sie den Weg zu meinem Internetauftritt gefunden haben. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über mich und meine Kanzlei, über die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete sowie rund um die Mandatserteilung und zu den für meine Tätigkeit anfallenden Anwaltskosten einschließlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Womöglich werden Sie bei der Beschreibung meiner Tätigkeitsbereiche bestimmte wichtige Rechtsgebiete wie etwa das Arbeitsrecht, das Strafrecht oder das Verkehrsrecht vermissen. Ich verstehe mich aber ausdrücklich nicht als Allround-Anwalt, der alle Rechtsgebiete abdeckt. Stattdessen habe ich mich seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1996 auf bestimmte Rechtsgebiete, nämlich das Recht rund um die Immobilie und das Familienrecht spezialisiert. Ich bemühe mich, dieser Spezialisierung durch konsequente fachliche Fortbildung dauerhaft gerecht zu werden.
Ich bin Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und habe die Fachanwaltslehrgänge im Familienrecht sowie im Bau- und Architektenrecht erfolgreich abgeschlossen. Damit verbunden ist eine Fortbildungspflicht von mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Jahr und Rechtsgebiet, die bei einer bestehenden Fachanwaltschaft jährlich der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachzuweisen ist bzw. dann belegt werden muss, wenn ein dort Antrag auf Erteilung der Befugnis zur Führung einer weiteren Fachanwaltsbezeichnung gestellt wird. Üblicherweise wird dieser Fortbildungspflicht durch den Besuch entsprechender Fachseminare genügt, ich halte aber auch selbst Fachvorträge.
Gerade im Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich nicht nur seit mehr als zwei Jahrzehnten als als anwaltlicher Praktiker tätig, sondern auch seit vielen Jahren wissenschaftlich vor allem als Autor und Mitherausgeber einschlägiger Fachbücher, nämlich
Daneben bespreche ich u.a. regelmäßig miet- und wohnungseigentumsrechtliche Urteile für juris, dem jurististischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland sowie für die Fachzeitschrift IMR - Immobilien- und Mietrecht.
Als Fachreferent vermittle ich meine miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Kenntnisse auch bei Fachtagungen, Inhouse-Schulungen sowie aktuell bei Fortbildungsseminaren für Anwälte bei Eiden Juristische Seminare sowie für WEG-Verwalter und Makler bei bei der Menz und Partner Akademie.
Schließlich stelle ich meine juristische Expertise seit 2005 als Mitglied des Prüfungsausschusses „Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in“ und seit 2022 zudem als Mitglied des Prüfungsausschausses "Zertifzierte/-r Verwalter/-in nach § 26a WEG" der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim zur Verfügung,
Das Recht rund um die Immobilie ist einer meiner beiden Tätigkeitsschwerpunkte. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht befasse ich mich mit Rechtsproblemen rund um die vermietete Immobilie und das Wohnungseigentum. Ob es um einen Mietvertrag über eine Wohnung oder einen Gewerberaum geht, bei Mietstreitigkeiten z.B. wegen Mängeln, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen Kündigungen (z.B. Eigenbedarfskündigung) oder um wohnungseigentumsrechtliche Angelegenheiten wie den Erwerb von Wohnungseigentum, die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen oder Streitigkeiten zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft: in all diesen Fällen stehe ich sowohl Mietern als auch Vermietern, Wohnungseigentümern als auch Hausverwaltern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch das Maklerrecht und das Immobilienrecht gehören zu diesem Tätigkeitsfeld. Ob unbebautes Grundstück, Haus oder Wohnungseigentum: Bei Fragen und Problemen rund um den Verkauf oder Erwerb einer Immobilie - ob von Privat oder vom Bauträger - können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Schließlich stehe ich Ihnen auch gerne im bei Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Erbbaurechtsverträgen zur Verfügung.
Der andere Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familienrecht, wobei auch hier ein besonderer Augenmerk auf rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit mit in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe gemeinsam oder allein erworbenen Immobilien und deren weiteres Schicksal bei einer Scheidung liegt. Für die sich rund um Ehe und Lebenspartnerschaft ergebenden Rechtsfragen im Hinblick auf z.B. Ehevertrag, Erbrecht, Güterstand, Trennung, Scheidung, Hausrat, gemeinsame Kinder, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, etc. können Sie mich als Berater und Vertreter in Anspruch nehmen.
Besuchen Sie mich auch auf Facebook : https://www.facebook.com/RAThomasEmmert/