Mit dem Erwerb des Wohnungs-/Teileigentums beginnen oft erst die Probleme. Als Eigentümer haben Sie Rechte, aber auch Pflichten. Sie sind Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die über viele wichtige Fragen auch mehrheitlich – und damit womöglich gegen Sie - entscheiden kann.
Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer?
Der Erwerb einer Eigentumswohnung will wohlüberlegt sein, andernfalls entpuppt sich der Traum von den eigenen vier Wänden ganz schnell als Albtraum, aus dem es anders als bei einem jederzeit kündbaren Mietverhältnis nicht immer ein schnelles Erwachen gibt. Worauf müssen Sie besonders achten? Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, Wo können – und sollten – Sie sich vorher informieren?
Was versteht man unter Sondereigentum? Was unter Gemeinschaftseigentum? Und was gehört in „Ihren“ Räumen wozu? Wie wirkt sich die Unterscheidung auf die Frage aus, was Sie mit „Ihrem“ Eigentum tun dürfen und was nicht?
Als Eigentümer können Sie mit ihrem Sondereigentum nach Belieben verfahren - sofern nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen! Was bedeutet diese Einschränkung für Sie? Worauf müssen Sie achten? Und wie sieht`s mit der Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus?
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt – und je nach Größe der Eigentumsanlage haben Sie viele Nachbarn. Wie alle Eigentümer haben auch diese Rechte und Pflichten. Wo deren Pflichten mit Ihren Rechten – oder umgekehrt – kollidieren, kann sehr schnell Streit entstehen. Was müssen Sie hinnehmen? Was nicht?
Eigentum kostet. Ob Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung oder Sonderumlage, die Zahlungsverpflichtungen des Eigentümers sind nicht unerheblich. Doch sind die Forderungen immer berechtigt? Welche Möglichkeiten haben Sie, sich gegebenenfalls zu wehren?
Beschlüsse der Eigentümerversammlung können weitereichende Folgen haben und auch die Eigentümer binden, die sie nicht mitgetragen haben. Doch hat die Eigentümerversammlung überhaupt in jedem Fall die Beschlusskompetenz? Und selbst wenn, ist der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen und entspricht auch inhaltlich ordnungsgemäßer Verwaltung? Ist eine Beschlussanfechtung möglich und wie viel Zeit bleibt Ihnen?
Auch wenn dazu kein gesetzlicher Zwang besteht: Eigentümergemeinschaften haben regelmäßig eine Verwaltung. Das ist auch gut so, wenn es sich dabei um ordentlich arbeitende Profis handelt, die ihre Aufgaben und Pflichten auch erfüllen. Doch was, wenn es Probleme gibt?
Beratung, Vertretung Ihrer Interessen gegenüber anderen Eigentümern, der Eigentümergemeinschaft und der Verwaltung sowohl außergerichtlich als auch im Prozess.
Sie haben ein Problem als Wohnungseigentümer, wissen aber nicht, wie Ihre Chancen stehen und was die Einschaltung eines Anwalts kostet?
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