Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gelten mit dem „Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)“ besondere gesetzliche Vorschriften, die vom Makler beachten werden müssen, wenn er seinen Provisionsanspruch nicht gefährden oder sich sogar dem Risiko eines Bußgeldes aussetzen will.
Findet das Wohnungsvermittlungsgesetz auf Ihren Fall Anwendung und falls ja, mit welchen Konsequenzen?
Geht es um die Vermittlung von Wohnraummietverträgen? Ist der Makler gewerblich tätig? Ist die Anwendbarbeit des Gesetzes ausnahmsweise ausgeschlossen?
Ist tatsächlich ein neuer Mietvertrag zustande gekommen? Handelt es sich um eine Sozialwohnung? Wurde das Bestellerprinzip beachtet? Überschreitet die Provision auch nicht die gesetzliche Höchstgrenze? Ist der Makler selbst Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Mietwohnung oder ist er mit diesen Personen wirtschaftlich verbunden? Ist eine erfolgsunabhängige Provision zulässig? Unter welchen Voraussetzungen kann eine gezahlte Provision zurückgefordert werden?
Muss ein Vermittlungsauftrag des Wohnungsvermieters vorliegen? Was muss im Inserat stehen? Was droht bei Verstößen?
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um die Wohnungsvermittlung