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Rechtsanwalt

Thomas Emmert
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Rechtsanwalt Thomas Emmert Kanzlei für Immobilien- und Familienrecht
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Wohnungsvermittlung durch Makler

Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gelten mit dem „Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)“ besondere gesetzliche Vorschriften, die vom Makler beachten werden müssen, wenn er seinen Provisionsanspruch nicht gefährden oder sich sogar dem Risiko eines Bußgeldes aussetzen will.

Ihr Problem:

Findet das Wohnungsvermittlungsgesetz auf Ihren Fall Anwendung und falls ja, mit welchen Konsequenzen?

 

  • Ist das Wohnungsvermittlungsgesetz überhaupt anwendbar?

Geht es um die Vermittlung von Wohnraummietverträgen? Ist der Makler gewerblich tätig? Ist die Anwendbarbeit des Gesetzes ausnahmsweise ausgeschlossen?

 

  • Was ist bei der Provision zu beachten?

Ist tatsächlich ein neuer Mietvertrag zustande gekommen? Handelt es sich um eine Sozialwohnung?  Wurde das Bestellerprinzip beachtet? Überschreitet die Provision auch nicht die gesetzliche Höchstgrenze?  Ist der Makler selbst Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Mietwohnung  oder ist er mit diesen Personen wirtschaftlich verbunden? Ist eine erfolgsunabhängige Provision zulässig? Unter welchen Voraussetzungen kann eine gezahlte Provision zurückgefordert werden?

 

  • Welche weiteren Pflichten ergeben sich für den Makler?

Muss ein Vermittlungsauftrag des Wohnungsvermieters vorliegen? Was muss im Inserat stehen? Was droht bei Verstößen?

Meine Leistung:

Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um die Wohnungsvermittlung

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