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Beratung ist die halbe Miete! | ||||||||||
| Ob Mieter oder Vermieter, Wohnung oder Gewerberaum, Mietverhältnisse sind für die daran Beteiligten oftmals von zentraler Bedeutung. Zusammen mit meinem mit mir in Bürogemeinschaft praktizierenden Kollegen RA Peter Budai stehe ich als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung: Unser Schwerpunkt: Mietrecht. |
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| I. Vor Vertragsabschluss | |||||||||||
Ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet, kann er in der Regel ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht mehr verändert werden. Dies gilt für die „Ausbesserung“ unwirksamer Vertragsklauseln ebenso wie für die Beseitigung wirksamer, aber nachteiliger Vereinbarungen. Ihr Problem:
Meine Leistung:
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| II. Während des Vertragsverhältnisses | |||||||||||
Mietverhältnisse sind sog. Dauerschuldverhältnisse. Und auf die Dauer können alle möglichen Probleme auftreten. Von A wie Abrechnung der Betriebskosten bis Z wie Zutrittsrecht des Vermieters, die Anzahl möglicher Konfliktursachen ist fast unübersehbar. Ihr Problem:
Meine Leistung:
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| III. Bei Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses | |||||||||||
Gerade im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen. Ob falsch eingeschätzte Kündigungsfristen, unwirksame Kündigungen oder das Unterlassen vertraglich geschuldeter Schönheitsreparaturen, Fehler können hier besonders teuer werden. Ihr Problem:
Meine Leistung:
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| kanzlei@ra-emmert.de | |||||||||||