Wenn es nicht mehr weiter geht …

Ob als Insolvenzverwalter / Treuhänder oder anwaltlicher Vertreter von Schuldnern oder Gläubigern,Ich kenne die mit dem Insolvenzverfahren verbundenen Probleme aus der Perspektive aller Verfahrensbeteiligter. Mein Schwerpunkt: Insolvenzrecht.

I. Als Schuldnervertreter

Ob Verbraucher oder Unternehmer, zeichnet sich eine wirtschaftliche Krise ab, muss schnell und kompetent gehandelt werden.

Ihr Problem:
Wie verhalten Sie sich richtig, um Haftungsrisiken zu vermeiden und eine mögliche Restschuldbefreiung nicht zu vereiteln?

  • Sanierung oder Insolvenzverfahren?
    Können Sie Ihre wirtschaftliche Krise noch abwenden?
    Besteht eine realistische und seriöse Möglichkeit der Kapitalbeschaffung?
  • Bin ich zur Insolvenzanmeldung verpflichtet?
    Wann besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen?
    Welche Folgen hat ein Verstoß gegen diese Verpflichtung?
  • Kann ich den Insolvenzantrag sofort stellen?
    Ist die Insolvenzantragstellung sofort möglich oder muss zuvor der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung durchgeführt werden?
    Was ist dabei zu beachten?
    Muss ich die Verfahrenskosten selbst aufbringen?
  • Welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag?
    Ab wann verliere ich die Verfügungsgewalt über mein Vermögen?
    Darf gegen mich noch die Zwangsvollstreckung betrieben werden?
    Was passiert, wenn ich neue Schulden mache?
  • Wie verhalte ich mich gegenüber dem Insolvenzverwalter?
    Bin ich zur Mitarbeit verpflichtet?
    Kann diese Mitarbeit erzwungen werden?
  • Welche Pflichten habe ich im Insolvenzverfahren?
    Wie muss ich mich im Insolvenzverfahren verhalten? Was passiert, wenn ich gegen meine Pflichten verstoße.
  • Kann ich Restschuldbefreiung erlangen?
    Ist hierfür ein eigener Antrag erforderlich?
    Bis zum welchem Zeitpunkt kann dieser Antrag gestellt werden? Gibt es bestimmte Schulden, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden?
    Was muss ich bei Forderungsanmeldungen meiner Gläubiger beachten?
    Können meine Gläubiger die Restschuldbefreiung verhindern?
  • Was bedeutet „Wohlverhaltensperiode“?
    Wie geht es nach dem eigentlichen Insolvenzverfahren weiter? Bin ich nach sechs Jahren wirklich schuldenfrei? Was muss ich während dieser Zeit beachten, um meine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden?

Meine Leistung:
Beratung im Vorfeld der Insolvenz, Beratung und Vertretung bei der Insolvenzantragstellung und gegebenenfalls im Insolvenzverfahren.

 

II. Als Gläubigervertreter

Die Werthaltigkeit einer Forderung steht und fällt mit der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Wird über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, kann die Forderung in der Regel nur noch in diesem Verfahren geltend gemacht werden. Es geht um die Sicherung Ihrer Ansprüche.

Ihr Problem?
Wie verhalten Sie sich, wenn ihr Schuldner zahlungsunfähig ist oder sogar schon das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde?

  • Lohnt sich ein Insolvenzantrag gegen den Schuldner?
    Kann ein Insolvenzantrag eine Alternative zu fruchtlosen Zwangsvollstreckungsversuchen sein?
    Welche Vorteile habe ich als Gläubiger? Welche Nachteile?
  • Welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag?
    Kann das Gericht die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einstellen? Welche Rechte hat der vorläufige Insolvenzverwalter? Sollten jetzt noch Sicherheiten vereinbart werden?
  • Wie erfahre ich von der Insolvenzeröffnung?
    Wird die Eröffnung veröffentlicht?
    Erfolgt eine Bekanntmachung durch das Gericht oder den Insolvenzverwalter?
  • Welche Auswirkungen hat die Insolvenzeröffnung?
    Kann gegen den Schuldner noch die Zwangsvollstreckung betrieben werden? Wer ist nun mein Ansprechpartner?
    Kann der Schuldner noch über sein Vermögen verfügen?
  • Wie mache ich meine Ansprüche im
    Insolvenzverfahren geltend?

    Wie und bis wann kann ich meine Forderungen anmelden?
    Was ist zu tun, wenn die angemeldete Forderung bestritten wird? Ist die Forderungsdurchsetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens möglich?
    Was wird aus meinen Sicherheiten?
    Kann ich die bevorzugte Befriedigung meiner Forderung verlangen?
    Kann ich meine Forderung so anmelden, dass sie von einer Restschuldbefreiung des Schuldners nicht erfasst wird?
  • Was sind meine Rechte im Insolvenzverfahren?
    Wie können diese Rechte durchgesetzt werden?
    Besteht ein Informationsanspruch gegenüber dem
    Gericht und/oder dem Insolvenzverwalter?
  • Was wird aus meinen Verträgen mit dem Schuldner?
    Wird der Vertrag mit dem Insolvenzverwalter fortgesetzt?
    Sind die nach Verfahrenseröffnung entstehenden
    Forderungen bevorrechtigt?

Meine Leistung:
Beratung und Vertretung sowohl bei drohender Insolvenz des Schuldners als auch im eröffneten Insolvenzverfahren. Prozessführung.

 

III. Als Insolvenzverwalter / Treuhänder

Seit 1998 werde ich regelmäßig zum Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder bestellt. Im Laufe der Jahre hat sich hier ein Schwerpunkt im Bereich Verbraucherinsolvenzen und kleinerer Regelinsolvenzen herausgebildet. Diese Verfahren werden von meinem Team und mir schnell und effizient unter Einsatz von Spezialsoftware abgewickelt. Über den Stand der ab dem 01.09.2009 von mir übernommen Verfahren können sich die am jeweiligen Verfahrens Beteiligten auf einer Passwort-geschützten Internet-Seite informieren (Link zu „Insolvenzverfahren: Online-Sachstandsanfragen“).

  kanzlei@ra-emmert.de