Wir laufen Ihrem Geld hinterher!

Gerade für Unternehmen gilt: Recht zu bekommen ist eine Sache. Dieses Recht zu Geld zu machen, eine andere. Mein Team und ich kümmern uns um beides. Unser Schwerpunkt: Forderungsmanagement.

 

I. Was ist Forderungsmanagement?

Forderungsmanagement ist mehr als Inkasso. Wer sich erst bei der Zwangsvollstreckung Gedanken darüber macht, wie er an sein Geld kommt, hat oft das Nachsehen gegenüber besser informierten und abgesicherten Gläubigern. Dies gilt insbesondere in der Insolvenz Ihres Vertragspartners, in der Sie als ungesicherter Insolvenzgläubiger Ihre Forderung nur zu häufig völlig abschreiben müssen. Dem können Sie durch effektives Forderungsmanagement vorbeugen.

 

II. Wo beginnt Forderungsmanagement?

Forderungsmanagement setzt bereits vor dem Vertragsschluss mit dem späteren Schuldner an.

Ihr Problem:
Folgende Fragen müssen Sie sich stellen:

  • Wer ist mein Vertragspartner?
    Kenne ich ihn bereits aus früheren Geschäften? Handelt er selbst oder durch einen Vertreter? Ist sein Vertreter zum Vertragsabschluss bevollmächtigt? Wie viele Personen werden Vertragspartner?
  • Was ist mein Vertragspartner?
    Ist er eine natürliche Person, auf deren gesamtes Vermögen ich zugreifen kann oder eine nur mit ihrem (vielleicht gar nicht mehr vorhandenen) Gesellschaftsvermögen haftende Kapitalgesellschaft?
  • Wo ist mein Vertragspartner?
    Ist sein Sitz im In- oder im Ausland? Wo muss ich gegebenenfalls klagen und vollstrecken?
  • Was hat mein Vertragspartner?
    Wie ist seine wirtschaftliche Entwicklung? Ist er hinreichend liquide, um seine Vertragspflichten (Zahlung / Leistung) zu erfüllen? Kann er mir hierfür Sicherheiten stellen?

Meine Leistung:
Unterstützung bei der Beschaffung dieser Informationen durch Online-Recherche bei Registern, Wirtschaftsdatenbanken und Auskunfteien.

 

III. Forderungsmanagement und Vertragsschluss

Forderungsmanagement wirkt sich auch beim Aushandeln und Abschluss eines Vertrages aus.

Ihr Problem:
Hier gilt es zu überlegen:

  • Wie kann ich den Vertrag zu meinen Gunsten gestalten?
    Sind meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich auf dem neuesten Stand? Wie verhält es sich mit Gewährleistungsansprüchen? Welche Zahlungsvereinbarungen sind zu treffen? Welches Recht gilt? Kann ich den Gerichtsstand wählen?
  • Wie komme ich an Sicherheiten?
    Kann ich Sicherungsvereinbarungen durchsetzen? Welche Sicherheiten sind vorteilhaft? Welche Sicherheiten kann ich am schnellsten verwerten? Sind meine Sicherheiten insolvenzfest?

Meine Leistung:
Beratung bei Vertragsverhandlungen, Ausgestaltung von Vertragsentwürfen und Sicherungsvereinbarungen

 

IV. Forderungsmanagement und Vertragsabwicklung

Forderungsmanagement spielt auch bei der Vertragsabwicklung eine Rolle.

Ihr Problem:
Treten in dieser Phase Störungen auf, muss deren Ursache geklärt werden:

  • Warum liefert mein Vertragspartner verspätet oder gar nicht?
    Ist er in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder bereits insolvent? Wie kann ich mich dagegen schützen?
  • Warum wird meine eigene Lieferung / Leistung plötzlich bemängelt?
    Liegen tatsächlich Mängel vor oder ist dies nur ein Vorwand, um nicht zahlen zu müssen?
  • Warum zahlt mein Vertragspartner nicht?
    Zahlt er nicht, weil er nicht muss (Mängeleinreden) oder weil er nicht kann (Zahlungsschwierigkeiten, Insolvenz)? Muss ich mahnen und wie oft?

Meine Leistung:
Beratung bei Vertragsverhandlungen, Ausgestaltung von Vertragsentwürfen und Sicherungsvereinbarungen

 

V. Forderungsmanagement und Forderungsdurchsetzung

Forderungsmanagement bedeutet schließlich die effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihr Problem:

Sie haben einen Anspruch, aber noch lange kein Geld:

  • Wie kommen Sie zügig zu einem vollstreckbaren Titel?
    Genügt das gerichtliche Mahnverfahren oder müssen Sie klagen? Wie machen Sie Ihren Titel zu Geld?
  • Welche Form der Zwangsvollstreckung ist am wirkungsvollsten?
    Was machen Sie, wenn Ihr Schuldner insolvent ist? Wie können Sie im Ausland vollstrecken?

Meine Leistung:
Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung einzelner Forderungen bis zum Aufbau einer „externen Inkassoabteilung“. Zwangsvollstreckung im In- und Ausland.


  kanzlei@ra-emmert.de